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Neue Texte zu unserer BVerfG-Klimaklage - Paris-Abkommen und Menschenrechte verlangen mehr, als real geschieht - und neue Klage 2023

Selbst die neue EU- und Bundesklimapolitik ist immer noch unzureichend und dabei völker- und menschenrechtswidrig. Schon die unambitionierten Ziele selbst sind rechtswidrig; umso mehr ist es ihre Verfehlung. Die Menschenrechts-Argumentation dazu findet sich schon in Felix Ekardts Habilschrift "Theorie der Nachhaltigkeit" (4. Aufl. = 3. Aufl. der Neuausgabe, Nomos 2021; engl. aktualisiert und gekürzt "Sustainability", Springer 2019). Unser neuer englischer Fachartikel von 2022 hier zeigt zum Paris-Abkommen, dass quasi kein CO2-Budget mehr vorhanden ist - und dass der IPCC dem nicht gerecht wird. Damit werden die Grundlagen unserer erfolgreichen BVerfG-Klimaklage weiterentwickelt. Zu dieser global beachteten, aber noch nicht hinreichenden Entscheidung nun auch in Nature von uns eine kritische Analyse hier und eine längere hier. Auf Deutsch ausführlich unsere neue Studie für die Bundesregierung hier. Anfang 2023 haben wir, weil immer noch zu wenig passiert, die Bundesregierung erneut verklagt: hier.

Stopp des Biodiversitätsverlusts: umweltvölker- und menschenrechtlich verbindliches Ziel

Aus der CBD wie auch (nationalen und transnationalen) Menschenrechten ergibt sich spätestens seit 1993 eine Verpflichtung zum Stopp des Biodiversitätsverlusts, die seitdem fortwährend verletzt wird. Auf dieser Grundlage können auch Regierungen verklagt werden. Dies zeigen wir in einem neuen internationalen Aufsatz: hier.

ZEIT-Artikel: Energiesparen, Ukraine, Corona, Letzte Generation

Felix Ekardt schreibt vier ZEIT-Artikel im Jahr. Zuletzt etwa zu EU-Klimapolitik, Energiesparen und Ukraine: zu allen Texten. Auch hat er die Freiheitskonflikte, Abwägungen und unseren rechtlich-ethisch inkonsistenten Umgang mit verschiedenen Gefährdungen u.a. für die ZEIT analysiert: hier. Auch um die Letzte Generation und deren in der Wirkung problematisches, in den inhaltlichen Forderungen aber eher zu zahmes Auftreten ging es.

Negative Emissionen: Wälder, Moore - und Geoengineering?

Selbst bei null fossilen Brennstoffen und einer stark reduzierten Tierhaltung bleiben Restemissionen, die kompensiert werden müssen - auch wenn Suffizienz diese Menge an Emissionen kleiner machen kann, als der IPCC annimmt. Das erfordert vor allem eine Regulierung von Wäldern und Mooren. Hier verhalten sich ökonomische Instrumente und Ordnungsrecht anders zueinander, als sie es sonst oft tun. Drei internationale Artikel untersuchen das - zu Wäldern, zu Mooren und zum sehr problematischen großtechnologischen Geoengineering.

Klima, Nachhaltigkeit, Wandel, Transformation: Material für die BpB erstellt für Schulen und Bildung

Felix Ekardt hat für die Bundeszentrale für politische Bildung Kernfragen der FNK-Arbeit für Bildungsträger und speziell für Schulen aufbereitet. Das Material kann auf Papier bestellt oder als Download genutzt werden: hier.

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Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourcenpolitik als Gerechtigkeitsfrage - erfolgreiche Klimaklage vor dem BVerfG

Nachhaltigkeitsprobleme in Bereichen wie Energie, Klima, Ressourcenknappheit oder Landnutzung involvieren nicht nur Fragen nach Bedingungen gesellschaftlichen Wandels, nach politisch-rechtlichen Steuerungsinstrumenten und nach besseren Technologien. Sie involvieren vielmehr auch Fragen danach, was (ethisch und rechtlich) geboten ist. Darf uns etwa im Angesicht der Menschenrechte der Klimawandel zulasten künftiger und entfernt lebender Menschen egal sein? Neben Felix Ekardts Hauptwerk "Theorie der Nachhaltigkeit" (hier) bzw. in der englischen, über Springer-Link kostenlos lesbaren Kurzfassung von 2019 Sustainability: Transformation, Governance, Ethics, Law sind dies auch in Taschenbüchern und ZEIT-Artikeln von Felix Ekardt wesentliche Themen – und warum neue Lebensstile keine Einschränkung sind, sondern Freiheit und soziale Gerechtigkeit erst ermöglichen.

Seit 2018 beschäftigen uns diese Themen zudem im Rahmen der Klimaklage vor dem BVerfG, die von Felix Ekardt als Rechtsvertreter (zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß) für SFV, BUND und eine Reihe von Einzelklägern geführt wird (der sich später andere angeschlossen haben). In einem bahnbrechenden Erfolg hat das BVerfG in eigenen Worten in seiner Entscheidung die Vorstellungen von intertemporaler Freiheit, global-grenzüberschreitender Freiheit und Freiheitsvoraussetzungsschutz adaptiert, die Felix Ekardt seit 2000 entwickelt hat. Erstmals in seiner Historie hat das BVerfG einer Umweltklage stattgegeben. Es ging im Kern um die Feststellung durch das BVerfG, dass Bundestag und Bundesregierung in Deutschland und in ihrer Mitwirkung an der EU-Klimapolitik völlig unzureichend im Lichte der grundrechtlich basierten 1,5-Grad-Grenze der globalen Erwärmung gehandelt haben. Ausführlich zu Bedeutung und Auswirkungen der Klimaklagen nun unsere Studie für die Bundesregierung respektive das UBA.

Ferner haben die menschenrechtliche wie auch umweltvölkerrechtliche Argumentation zum Klimaschutz inzwischen auf andere Umweltgüter übertragen, insbesondere auf die Biodiversität, aber auch Wasser - und mittelbar auf Rente und Demographie.

Weil Deutschland dennoch weiterhin sogar ihre eigenen Klimaziele verfehlt - die klimaverfassungsrechtlich und gemessen an der völkerrechtlichen 1,5-Grad-Grenze bereits unzureichend sind -, haben wir (im gleichen Team) für den BUND Anfang 2023 eine weitere Klimaklage gegen die Bundesregierung eingereicht, diesmal vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Erlass von Sofortprogrammen in den besonders defizitären Sektoren Verkehr und Gebäude (PM s.u.).

Für die Pariser Klimakonferenz haben wir ferner detailliert begründet und errechnet, was eigentlich hier an Emissionsreduktionen und Finanzflüssen geschuldet gewesen wäre, exemplifiziert am Beispiel Deutschlands. Unsere Ergebnisse stehen in einem starken Kontrast zu den bisherigen einzelstaatlichen Reduktionszusagen, auch von EU und Deutschland. Wobei wir sogar noch von der "alten" Zwei-Grad-Grenze ausgehend gerechnet haben; jetzt ist gemäß Art. 2 Abs. 1 Paris-Abkommen aber 1,5-1,8 Grad völkerrechtlich für alle Staaten als Obergrenze der globalen Erwärmung verbindlich - was zu noch drastischeren Zahlen führen würde: hier Ein aktuelles Thema ist für uns zudem, wie viel weitgehender als die gängigen "deutschen Klimaziele" der Art. 2 Abs. 1 PA ist und was dies im Einzelnen bedeutet: hier) - und dass die Grundrechte das gleiche einfordern wie Art. 2 Abs. 1 PA. In seiner zweiten Dissertation (in Philosophie) 2018 hat Felix Ekardt die Klimagerechtigkeit auch von einer Kritik der Kosten-Nutzen-Analyse her entwickelt.

Einige weitere Texte zum Download: